Über 500 Ehrenamtliche kontrollieren die ARD

Jeweils ein Rundfunk- und Verwaltungsrat beaufsichtigt die neun Landesrundfunkanstalten der ARD und die Deutsche Welle. Aber wie setzen sich diese Gremien zusammen und wer "sitzt" in der GVK?

Die Arbeit jeder öffentlich-rechtlichen ARD-Anstalt wird von einem Rundfunkrat und einem Verwaltungsrat kontrolliert. Grob gesagt wacht der Rundfunkrat über die Erfüllung des Programmauftrags, berät alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten und Struktur der zu kontrollierenden Anstalt und hat u.a. das Haushaltsrecht inne. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin/des Intendanten. Die ehrenamtlichen Mitglieder sind von gesellschaftlichen Organisationen entsandt (Rundfunkrat) bzw. werden zumeist vom Rundfunkrat gewählt (Verwaltungsrat). Die Gremienmitglieder – u.a. aus, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Kultur, Sport- und Naturschutzverbänden, Politik – sind ihrer Entsendeorganisation nicht weisungsgebunden und vertreten nicht deren Interessen, sondern die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks.

Welche gesellschaftlichen Organisationen wie viele Sitze in den Rundfunkräten haben, ist vom jeweils zuständigen Gesetzgeber vorgegeben. So ist z.B. im Staatsvertrag über den Südwestrundfunk festgelegt, dass der Rundfunkrat insgesamt 74 Sitze hat (51 Sitze für Baden-Württemberg, 23 für Rheinland-Pfalz). Damit ist der Rundfunkrat des SWR als Zwei-Länder-Anstalt das größte Gremium der ARD, gefolgt vom NDR-Rundfunkrat (58) und WDR-Rundfunkrat (55). Insgesamt wirken über 500 Ehrenamtliche in den Aufsichtsräten der ARD.

Jedes Aufsichtsgremium wählt seine/n Vorsitzende/n. Die insgesamt 20 Vorsitzenden der zehn Rundfunk- und Verwaltungsräte innerhalb der ARD (Landesrundfunkanstalten und Deutsche Welle) sowie der Vorsitzende des ARD-Programmbeirats bilden die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und damit ein Pendant zur Runde der Intendantinnen und Intendanten auf ARD-Ebene. Als ständige Gäste nehmen die beiden Vorsitzenden des Programmbeirats von ARTE Deutschland und des Hörfunkrats von Deutschlandradio an den drei jährlichen Plenar-Sitzungen teil, an die sich eine ARD-Hauptversammlung (GVK und Intendantenkonferenz) anschließt.

Die ARD-GVK koordiniert die Tätigkeiten der Aufsichtsgremien, insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftliche Sendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Ihre Geschäftsstelle sitzt in München und ist beim Bayerischen Rundfunk angesiedelt, diesem aber nicht unterstellt. 

In dieser Rubrik sollen mit jedem Newsletter Grundlagen und Fakten über die Aufsichtsgremien und deren Arbeit vermittelt werden. Sie interessieren sich für ein bestimmtes Thema, welches wir aufgreifen sollen? Dann schreiben Sie der Redaktion an newsletter@ard-gvk.de.

19.4.202023