Vergleichbare Qualität im Programm durch gemeinsame Standards

1. Worum geht es bei der Qualitätsrichtlinie und wie ist der aktuelle Stand?

Mit der Beratung und Beschlussfassung der Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte erfüllen wir einen Auftrag, der uns von den Ländern im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erteilt wurde. Sie beschreibt Standards, wie die mit der Aufsicht über das Programm befassten Gremien die Qualität des ARD-Gemeinschaftsangebots überprüfen können. Dass wir uns in den Rundfunkräten, koordiniert von der Geschäftsstelle der Gremienvorsitzendenkonferenz, mit der Erarbeitung Zeit gelassen haben, war gut. So ist jetzt wirklich ein Dokument entstanden, dass die Aufgabe der Gremien widerspiegelt, die Allgemeinheit zu vertreten. Die formulierten Qualitätsstandards sind der Rahmen, um über das Programm so zu reden, wie es ebendiese Allgemeinheit tut und wie es dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in § 26 des Medienstaatsvertrags entspricht. Auch die Zuständigkeiten der ARD-Gremien haben wir im föderalen Gefüge jetzt, glaube ich, gut austariert. Jetzt muss die Qualitätsrichtlinie mit Leben erfüllt werden, denn erst dann wird sich ihre Wirksamkeit erweisen. Dabei gilt es die unterschiedlichen Normen abzuwägen. Die Orientierung an den Werten des Grundgesetzes, am Gemeinwohl und am gesellschaftlichen Zusammenhalt ist eine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die eine abstrakte Neutralität nicht zulässt. Und gleichzeitig sind Objektivität, Wahrhaftigkeit und Ausgewogenheit unverrückbare journalistische Standards. Nur was das jeweils konkret heißt: Da liegt der Teufel im Detail und darüber müssen wir in den Programmausschüssen diskutieren.

2. Wo sehen Sie das Zukunftspotenzial der Qualitätsrichtlinie?

Der Medienänderungsstaatsvertrag hat die Gremien gestärkt, mit der Qualitätsrichtlinie einen Rahmen für die Programmverantwortung der Landesrundfunkanstalten zu beschreiben. Dies verpflichtet uns vor allem dazu, die Programmbeobachtungen anlassunabhängig und systematisch zu verstärken. Der ARD-Programmbeirat leistet hier schon lange Enormes, deshalb freue ich mich darauf, dass die enge Zusammenarbeit mit dem ARD-Programmbeirat Bestandteil unserer Vereinbarung ist. Aktuell frage ich mich nach dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung der Rundfunkkommission, die Erfüllung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks solle zukünftig "durch gesetzlich festgelegte Qualitätsmaßstäbe und entsprechende Kriterien messbar gemacht und regelmäßig überprüft werden". Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, der diese Aufgabe ausdrücklich den plural zusammengesetzten Gremien übertragen hat, ist gerade vor einem halben Jahr in Kraft getreten. Hier erwarte ich eine schnelle Klarstellung, ob das als Misstrauenserklärung an die Gremien zu verstehen ist und weitere externe Prüfmechanismen geplant sind.

Vorrangig möchte ich aber auf ein weiteres Zukunftspotenzial der Qualitätsrichtlinie hinweisen: Sie gilt zunächst nur für die Gemeinschaftsangebote der ARD, insbesondere für das Erste und die Mediathek. Sie ist für den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks aber auch eine gute Grundlage für eine Übertragung auf den Hörfunk und die regionalen Angebote im Fernsehen und in den Telemedien.

3. Wie könnte die Qualitätsrichtlinie praktisch mit Leben erfüllt werden?

Ich setze vor allem auf den engen Austausch mit den Programmverantwortlichen – und das sind für mich die Intendantinnen und Intendanten, aber vor allem auch die Redaktionen. In der Handreichung, die Teil der Qualitätsrichtlinie ist, gibt es gute Hinweise zur Zusammenarbeit mit der Medienforschung der ARD und der Qualitätssicherung in den Häusern. Die Gremien haben die Möglichkeit, externe Expertise anzufordern und in den unmittelbaren Dialog mit dem Publikum und auch mit den Kritikern einzelner Programmangebote und Sendungen einzutreten. Es wird ausdrücklich möglich sein, in den Gremien auch Minderheitenvoten zu veröffentlichen und so den Diskurs voranzutreiben. Damit aber die Beobachtungen und Erkenntnisse der Gremien nicht nur auf dem Papier stehen, müssen sie in den Programmen umgesetzt werden und in die Selbstverpflichtung der ARD eingehen. Das ist die Vorgabe des Medienstaatsvertrags und die wird uns voranbringen.

29.2.2024