Compliance-Kultur – ein Thema auch für die Aufsicht

1. Worum geht es bei der Compliance-Rahmenrichtlinie und wie ist der aktuelle Stand?

Mit der Compliance-Rahmenrichtlinie werden die Compliance-Standards der Aufsichtsgremien definiert. Jeder Rundfunk- oder Verwaltungsrat einer ARD-Anstalt kann diese Standards bei Bedarf weiterentwickeln und ergänzen. Für den rbb ergeben sich Standards aus dem neuen rbb-Staatsvertrag, der die Regelungen des 4. MÄStV umsetzt, d.h. wir befinden uns in einem Umfeld zwischen Vorgaben aus dem Staatsvertrag und anstaltsinternen Regelungen und bei letzterem sind die Rahmenrichtlinien sehr hilfreich. Die Rahmenrichtlinie wurde mit Unterstützung einer renommierten Kanzlei entwickelt. Neben der AG Compliance der GVK arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter der Aufsicht aller Anstalten der ARD mit. Nach zwei konstruktiven Workshops lag ein Entwurf vor, den die GVK abschließend beraten und den Rundfunk- und Verwaltungsräten als Rahmenrichtlinie empfehlen konnte. Damit ist eine einheitliche Grundlage für die Compliance aller Gremienmitglieder in der gesamten ARD geschaffen.

2. Wo sehen Sie Veränderungs-/Zukunftspotential der Compliance-Rahmenrichtlinie?

Das Thema der Compliance („Regeltreue“) hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, nicht nur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch in anderen Lebensbereichen. Es geht um mehr, als einfach nur die geltenden Gesetze einzuhalten. Ziel der Compliance-Rahmenrichtlinie ist es vielmehr, die „Kultur der Compliance“ auch in den Aufsichtsgremien zu stärken und über die Vorbildwirkung auch die Compliance-Kultur in den ARD-Anstalten. Die Richtlinie konkretisiert die Vorgaben aus dem Medienstaatsvertrag und regelt transparente Verfahren zum Umgang mit Compliance-Risiken.

3. Warum halten Sie die Veröffentlichung von bestimmten Angaben zu den einzelnen Gremienmitgliedern für relevant?

Die Rundfunk- und Verwaltungsräte vertreten die Interessen der Allgemeinheit. Es ist daher logisch, dass die Allgemeinheit auch ein berechtigtes Interesse daran hat, mehr über die aufsichtführenden Mitglieder der Gremien zu erfahren. Deshalb sollen zukünftig in allen ARD-Anstalten bestimmte Informationen wie Name, Funktionen im Gremium und eventuelle Nebenämter im Internet veröffentlicht werden. Wer als Mitglied der Aufsicht für Transparenz sorgt, der muss auch selbst transparent sein. Transparenz ist Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit verhindert Missbrauch von Ämtern zum eigenen Wohl. Das ist von Fall zu Fall anstrengend, aber notwendig. Es ist gewöhnungsbedürftig, bisher unbekannte Tatsachen über sich selbst der Öffentlichkeit preiszugeben. Im Ergebnis schützt es aber nicht nur die Institution, sondern auch die Menschen, die für sie Verantwortung übernehmen. Dies ist ein Wert an sich, der nicht hoch genug gewürdigt werden kann

29.2.2024