Wie der erste Public Corporate Governance Kodex im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsteht

1. Worum geht es bei dem ARD-PCGK und wie ist der aktuelle Stand?

Die Erarbeitung eines Kodex für die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat zwei Zielrichtungen. Nach innen dient der Kodex der Selbstüberprüfung, indem er die vielfältigen in den einzelnen Anstalten schon vorhandenen Regeln guter Betriebsführung – z. B. Revision, Aufgabenstellung der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien, Compliance – zusammenführt, verdeutlicht und ergänzt, so dass sie für jedes Organmitglied in seiner Stellung überschaubar und handhabbar sind. Nach außen soll er verdeutlichen, dass in der ARD klare Regeln für ordnungsgemäße Unternehmens-führung und eindeutige Kompetenzregeln für die Aufsichtsgremien bestehen, die die Einhaltung der Regeln und der Verfahren gewährleisten sollen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für das Vertrau-en der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die erstmalige Erarbeitung eines solchen Kodex für die Rundfunkanstalten und die Arbeitsgemeinschaft ARD, für den es weder im privaten noch im öffentlichen Bereich eindeutig passende Vorbilder gibt, ist ein komplexer Prozess. Deshalb ist eigens ein Lenkungsausschuss eingerichtet worden, bestehend aus je vier Mitgliedern der Operative und der Aufsicht. Dieser arbeitet derzeit an ersten Entwürfen zu den einzelnen Kapiteln des Kodex, um einen einheitlichen Duktus und eine Regelungstiefe zu finden, die der Komplexität der ARD gerecht werden. In Kürze steigen wir in die Diskussion mit den Aufsichtsgremien und Kommissionen der ARD ein. Das ist ein sehr aufwendiger Prozess, aber er ist unerlässlich, um zu einer überzeugenden Arbeitsgrundlage für alle Organe der Rundfunkanstalten zu kommen.

2. Wo sehen Sie das Veränderungs-/Zukunftspotential des Kodex?

Die ARD ist dadurch gekennzeichnet, dass einerseits alle zusammengeschlossenen Anstalten selbständig sind und handeln und die ARD als bloße Arbeitsgemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und auch keine eigenen Aufsichtsgremien. Andererseits ist diese Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ganz entscheidend. In der Öffentlichkeit wird die ARD auch als Einheit wahrgenommen. Das ist der äußere Grund, warum es sinnvoll erscheint, gemeinsame Mindeststandards zu finden. Der innere Grund liegt in der Selbstüberprüfung, die mit einer Vereinbarung über die Grundsätze guter Unternehmensführung verbunden ist. Der Vorteil eines solchen Kodex liegt im Grundsatz des "comply or explain", der Abweichungen zulässt, aber von jeder Anstalt eine Erklärung fordert, wenn sie abweichen will. Das zwingt dazu, sich Gedanken über die eigene Unternehmensführung zu machen.

3. Warum ist die Operative in die Erarbeitung involviert?

Good governance setzt ein Zusammenwirken von Geschäftsführungsorgan und Aufsichtsgremien voraus. Kein Organ kann allein für gute Unternehmensführung sorgen. Jedes hat seine Rolle. Geschäftsleitung, Führungskräfte und Aufsichtsgremien müssen zum Wohle der Anstalt vertrauensvoll zusammenarbeiten, andererseits muss es klare Abgrenzungen und Regeln geben, die Kumpanei verhindern.

29.2.2024