Profilbildend: Die ARD-Selbstverpflichtung – Stand und Ausblick

1. Worum geht es bei der ARD-Selbstverpflichtung?

Die ARD-Selbstverpflichtung ist eine im Medienstaatsvertrag verankerte Berichtspflicht, die zum einen selbstkritisch bilanziert, wie die ARD ihren gesetzlichen Auftrag in der Vergangenheit erfüllt hat und zum anderen, wie sie ihn in der Zukunft erfüllen will. Die Selbstverpflichtung ist für die ARD verbindlich. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig und staatsfern ist, kann der Gesetzgeber lediglich abstrakte Vorgaben für seine Angebote machen. Aber er kann die ARD verpflichten, gesetzliche Vorgaben in konkrete Absichten zu übersetzen und diese regelmäßig zu evaluieren. Die Evaluierung erfolgt alle zwei Jahre in der Selbstverpflichtung ‒ immer im Austausch mit den für die Kontrolle des Angebots zuständigen Gremien.

Der zweigeteilte Bericht beschreibt im Ausblick die Ziele für Programm und Produkt, die sich die Landesrundfunkanstalten gemeinsam mit der ARD-Programmdirektion und ARD Online für die nächsten zwei Jahre gesetzt haben. Im Rückblick resümiert er transparent, inwiefern die Ziele der beiden letzten Jahre erreicht wurden. Erstmals wurde für den Rückblick mit einem Ampelsystem gearbeitet, das dokumentiert, was wir geschafft haben und an welchen Zielen wir mit Hochdruck weiterarbeiten. Denn unsere Aufgabe ist klar: Wir wollen aus dem Verbund der erfolgreichsten Radio- und Fernsehsender unseres Landes ein multimedial schlagkräftiges Mediennetzwerk entwickeln, das attraktive Inhalte für alle Bevölkerungsgruppen bietet.

2. Welche Anknüpfungspunkte sehen Sie zu der Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte?

Wir arbeiten in der ARD kontinuierlich an der Verbesserung unserer Inhalte, Produkte und Angebote und stellen sie intern immer wieder auf den Prüfstand. Regelmäßig geben wir auch repräsentative Umfragen in Auftrag, um zu erfahren, wie wir im Ganzen beurteilt werden und was wir noch besser machen können.

Mit der neuen Qualitätsrichtlinie gem. § 31 (4) MStV haben die Rundfunkräte nun ein anstaltsübergreifend einheitliches Instrument geschaffen, um zu bewerten, ob ein einzelnes ARD-Gemeinschaftsangebot bzw. das Gesamtangebot den Erwartungen gerecht wird, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen: Ob es also qualitativ hochwertig informiert, bildet, berät und unterhält. So soll jederzeit sichergestellt werden, dass die Rundfunkräte in vergleichbarer Weise in der ARD ihrer nachlaufenden Kontrolle und ihrer Beratungsfunktion auf einer soliden und transparenten Grundlage nachkommen können. Insgesamt gesehen, handelt es sich bei der Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte um eine Orientierungshilfe und Unterstützung bei der Bewertung der Qualität von Angebot und Produkt, die somit zusammen mit der Selbstverpflichtung eine vollumfängliche Betrachtung und Kontrolle des Programm- und Produktangebots der ARD ermöglicht.

3. Wie wird sich die nächste Ausgabe der ARD-Selbstverpflichtung verändern?

Nach Vorgabe des Gesetzgebers muss zukünftig die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte in der ARD-Selbstverpflichtung veröffentlicht werden. Das bedeutet für uns: Wir werden sie bei unserer eigenen Analyse und Planung des Angebots im Alltag berücksichtigen. In der nächsten Selbstverpflichtung 2025/2026 werden wir auf die Qualitätsrichtlinie Bezug nehmen.

Auf diese Weise wird die Selbstverpflichtung nochmal vertieft und kann auch an den Dialog mit dem Publikum und an die Rückmeldungen aus den Rundfunkräten anknüpfen. Wir werden darlegen, was wir als Programmverantwortliche für das Gemeinschaftsprogramm in Bezug auf die Erkenntnisse aus den Bewertungen der Rundfunkräte entlang der Qualitätsrichtlinie unternehmen.

29.2.2024