In den bisher veröffentlichten Teilen des Reform-Staatsvertrags ist noch kein neues Finanzierungsmodell enthalten. Aber es sind zusätzliche Formulierungen in die einzelnen Paragrafen des Medienstaatsvertrags integriert worden, die die Anstalten noch mehr zu übergreifenden Maßnahmen der Effizienzsteigerung (Wirtschaftlichkeit) und Sparsamkeit verpflichten. So gibt es einen Zusatz in §33, der künftig die Deckungsfähigkeit von unterschiedlichen Aufwandsarten durch entsprechende Änderungen der Finanzordnungen bei den Anstalten ermöglichen soll. Dies ist ein wichtiges und notwendiges Instrument für eine wirtschaftliche und sparsame Budgetsteuerung. Allerdings ist dann auch eine sorgfältige nachgelagerte Kontrolle durch die Gremien unabdingbar. Der neue §35, "Kostensteuerung", betont ebenfalls die Verpflichtung der Rundfunkanstalten auf eine wirtschaftliche und sparsame Unternehmensführung und gibt u.a. die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei finanziell aufwändigen Vorhaben als Verpflichtung vor. Hierzu hat bereits die ARD gemeinsam mit der GVK einen Leitfaden entwickelt, der in den nächsten Jahren erprobt wird. Ich hoffe daher sehr, dass diese wichtigen Grundsätze von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Dezember beschlossen werden – unabhängig vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, also der Beitragsfestsetzung für die kommende KEF-Periode und dem Finanzierungsmodell für die Zukunft.
Über die Formulierungen für die künftige Beitragsfestsetzung gibt es bisher nur beschreibende Informationen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass das neue "Widerspruchsmodell" für Sender und Politik eine Erleichterung im Verfahren bedeutet. Für mich ist wichtig, dass die Arbeit der unabhängigen KEF von allen Beteiligten respektiert und der Grundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung nicht aufgeweicht wird.
Neben den bereits in den Gesetzen der Landesrundfunkanstalten geregelten Aufgaben kommen auf die Gremien durch die Reformstaatsverträge weitere Aufgaben hinzu, sowohl in strategischer Hinsicht als auch bei der Budgetkontrolle. Das Sitzungspensum ist bereits heute hoch, der Vorbereitungsaufwand bei einzelnen Themen immens, die Auswirkungen der Gremienentscheidungen auf das Angebot und die Entwicklung der Organisation von hoher Bedeutung. Meine Wunschvorstellung wäre daher ein einheitliches Verständnis darüber, welche Abläufe und Informationen für die Entscheidungen über strategische Fragen notwendig sind und wann eine Gremienbefassung sinnvoll ist. Dies kombiniert mit einer Art "Gremien-Dashboard", das die wichtigsten budgetrelevanten Kennzahlen enthält, könnte uns die Arbeit bestimmt erleichtern.
Im neuen Medienstaatsvertrag ist beispielsweise die Verpflichtung enthalten, dass die Rundfunkanstalten unter Einbeziehung ihrer jeweils zuständigen Gremien eine gemeinsame Strategie zur Sportberichterstattung entwickeln sollen. Das ist sicherlich auch für die Gremien ein aufwändiges Projekt, wenn Sportrechteeinkauf, Produktionsaufwände und qualitative Publikumserfolge über alle Ausspielwege hinweg und von allen Rundfunkanstalten nach dem gleichen Standard bewertet werden sollen, um daraus eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Aber wenn der Prozess abgeschlossen ist, könnte daraus ein Instrument werden, das auch dem kritischen Publikum zeigt, warum der Sport zur Erfüllung des Programmauftrags in besonderer Weise beiträgt.
Der amtierende Verwaltungsrat hat in der laufenden Amtsperiode viele Themen erfolgreich abgeschlossen. Ich mache die Aufgabe als Vorsitzende sehr gerne, weil ich tolle Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Gremium an meiner Seite habe. Die Arbeit im Gremium, aber auch in der GVK hat mir immer sehr große Freude gemacht, auch wenn mit den Aufgaben eine große zeitliche, aber vor allem inhaltliche Beanspruchung verbunden war. Ich bin bereit, diese Herausforderung für eine weitere Amtsperiode anzunehmen, wenn mich der nächste Verwaltungsrat hierzu wählt. Im Moment ist in der Medienpolitik viel Bewegung, da ist es einfach großartig, mit den Impulsen, die wir Gremien geben können, an den wichtigen Weichenstellungen für die Sicherung der publizistischen Vielfalt mitwirken zu dürfen.
11.12.2024