Liebe Leserinnen und Leser,
am 1. Dezember 2025 ist der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) in Kraft getreten. Damit wird die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zur Gremienvertreterkonferenz der ARD mit erweiterten Aufgaben (vgl. § 8 und 9 ARD-StV). Der bisherige ARD-Programmbeirat geht in ihr auf. Die konstituierende Sitzung der Gremienvertreterkonferenz findet am 19./20.1.2026 in Frankfurt a. M. statt; bis dahin ist die Gremienvorsitzendenkonferenz mit ihren Funktionsträgern/-innen kommissarisch im Amt (*).
Mit dieser Sonderausgabe des ARD-Gremiennewsletters der GVK wollen wir Ihnen näher bringen, was sich durch den Reformstaatsvertrag künftig ändern wird, was die gesetzlichen Änderungen implizieren und welche Entscheidungen die GVK jetzt noch zu treffen hat.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
die Geschäftsstelle der ARD-GVK
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